DGUV I 205-003 und vfdb Richtlinie 12-09/01-2009-03
Arbeitsschutzmanagementsystemauditor (TÜV)
für DIN EN ISO 45001 (gültig ab 03/2018) und OHSAS 18001 gemäß DIN EN ISO 19011
Beratung, Schulung, Durchführung von Unterweisungen
gemäß geltender Vorschriften- und Rechtslage
Coaching
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Gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen
Verhaltens- und Verhältnisprävention
Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
u.a. gemäß §§5 und 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung
Unterstützung beim Prozess Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastungen“
Seit 2013 (2015) durch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes zwingend vorgeschrieben. Demnach können sich Gefährdungen auch durch die psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben und sind folglich im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu beurteilen (Änderung § 5 ArbSchG)
Laserschutzbeauftragter
Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS für alle Unternehmen, die Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 einsetzen.
In Theorie und Praxis für Gabelstapler (Flurförderzeuge) und Teleskopstapler
für Beschäftigte, die im Auftrag des Unternehmers Gabelstapler (Flurförderzeuge) oder Teleskopstapler bedienen müssen. Diese müssen dazu qualifiziert sein. Vorgaben finden sich in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 52, 67, DGUV Information 208-019) und in den DGUV Grundsätzen (DGUV Grundsatz 308-008, 308-001 und 309-001), die den Stand der Technik beschreiben. Die fachliche Eignung für den Betrieb der beschriebenen Geräte vermitteln unsere Seminare praxisnah und direkt bei Ihnen vor Ort mit Ihren Geräten oder auch durch von uns gestellten Leihgeräten.
Jährliche Unterweisungen für Beschäftigte, die im Auftrag des Unternehmers Gabelstapler (Flurförderzeuge) oder Teleskopstapler bedienen müssen.
Kranschein
für Beschäftigte, die im Auftrag des Unternehmers Kräne bedienen müssen. Diese müssen dazu qualifiziert sein. Vorgaben finden sich in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 52, 67, DGUV Information 208-019) und in den DGUV Grundsätzen (DGUV Grundsatz 308-008, 308-001 und 309-001), die den Stand der Technik beschreiben. Die fachliche Eignung für den Betrieb der beschriebenen Geräte vermitteln unsere Seminare praxisnah und direkt bei Ihnen vor Ort mit Ihren Geräten oder auch durch von uns gestellten Leihgeräten.
Jährliche Unterweisungen für Beschäftigte, die im Auftrag des Unternehmers Kräne bedienen müssen.
Bediener Hubarbeitsbühne
für Beschäftigte, die im Auftrag des Unternehmers Hubarbeitsbühnen bedienen müssen. Diese müssen dazu qualifiziert sein. Vorgaben finden sich in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 52, 67, DGUV Information 208-019) und in den DGUV Grundsätzen (DGUV Grundsatz 308-008, 308-001 und 309-001), die den Stand der Technik beschreiben. Die fachliche Eignung für den Betrieb der beschriebenen Geräte vermitteln unsere Seminare praxisnah und direkt bei Ihnen vor Ort mit Ihren Geräten oder auch durch von uns gestellten Leihgeräten.
Jährliche Unterweisungen für Beschäftigte, die im Auftrag des Unternehmers Hubarbeitsbühnen bedienen müssen.
Ladungssicherung, Anschlagen von Lasten
Gem. § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) und der VDI-Richtlinienreihe VDI 2700
DGUV V3 (BGV A3)-Prüfung
Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten
Prüfung Leitern und Tritte
Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern und Tritten gem. DGUV-Information 208-016 (vormals BGI 694) und BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
Regalprüfung
Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen (Sachkundenachweis gemäß DIN 15635, BetrSichV § 14, DGUV Regel 108-007)
Lockout-Tagout (LOTO) Beratungs-Spezialisten
Was versteht man unter LOTO-Systemen? Wartungs-Blockiersysteme durch Lockout-Tagout (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Industriemaschinen und -anlagen bei Reparaturund Wartungsarbeiten. Diese Maßnahmen schützen Arbeiter vor Gefahren, die von laufenden Maschinen oder elektrischem Strom ausgehen.
Wozu Lockout-Tagout – LOTO? Jährlich werden Tausende von Angestellten bei Arbeitsunfällen während der Reparatur oder Wartung von Industrieanlagen und Maschinen schwer oder lebensgefährlich verletzt. Viele dieser Unfälle werden durch unkontrollierte Freigabe der Energiezufuhr verursacht. In Europa schreiben gesetzliche Regelungen das Ausschalten und „Absperren“, also die Sicherung gegen versehentliches Wiedereinschalten von Energiequellen während der Wartung oder Instandsetzung von Maschinen, vor.
System von Lockout-Tagout – Verriegelung/Kennzeichnung: Wozu?
Sicheres Arbeiten bei Wartung, Reinigung oder Instandhaltung
Vorbeugen von Personenschäden
Vorbeugen von Sachschäden
Zusätzliche Absicherung gegen eigene Fehler oder die Fehler anderer
Für jeden sichtbarer, deutlicher Hinweis auf die Verriegelung/Sperrung