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A wie ...

  • Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)
    Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) soll Unternehmen in prozesshafter Weise dazu dienen, in ihren Betrieben Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zu vermeiden sowie generell die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Verschiedene Leitfäden und Standards beinhalten Vorgaben dazu.

 

  • Arbeitsschutz
    Als Arbeitsschutz Arbeitnehmerschutz werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Das angestrebte Ziel ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

 

  • Arbeitssicherheit
    Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, das Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert. Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zählt zu den unverzichtbaren Unterstützungsprozessen eines Unternehmens, in erster Linie aus humanen Gründen, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht: Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft viel Geld.

 

B wie ...

  • Betriebsarzt
    Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner (AM) ist eine durch das jeweilige Gesetz eines EU-Mitgliedstaates vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter oder einer Behörde. Alle diese Gesetze sind Umsetzungen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391. Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.

 

  • Brandschutzbeauftragter
    Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
    Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Staaten verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden (z.B. verlangt die Industriebaurichtlinie 5.14.3 in Betrieben ab einer Geschossgröße von mehr als 5000 m² die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten). Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

C wie ...

  • Chemische Industrie
    Die chemische Industrie (auch Chemieindustrie, Chemiewirtschaft, chemisches Gewerbe) ist ein Wirtschaftszweig (Branche), der sich mit der Herstellung chemischer Produkte beschäftigt. Dieser Industriezweig stellt für viele andere Wirtschaftszweige die benötigten Stoffe her. Wichtige Industriezweige, die diese Stoffe benötigen, sind die Kunststoffindustrie, die Lebensmittelindustrie, der Automobilbau, der Maschinenbau, die Glasindustrie und die Baustoffindustrie.

D wie ...

E wie ...

  • Explosionsschutz
    Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Technik, das sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und deren Auswirkungen beschäftigt. Es gehört zum Bereich der Sicherheitstechnik und dient der Verhütung von Schäden durch technische Produkte, Anlagen und andere Einrichtungen an Personen und Sachen. Der Explosionsschutz wird durch technische Lösungen wie Zündschutzarten und Zoneneinteilung erreicht und in Normen (z. B. IEC oder EN) beschrieben. Grundlage hierzu sind gesetzliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die ATEX-Richtlinien der Europäischen Union oder National Electrical Code (NEC) in den USA.
    Technisch wird das Bersten oder Platzen von Druckbehältern durch unzulässige Drücke sowie die Behandlung von Sprengstoffen unter dem Begriff Explosionsschutz abgehandelt.

 

  • Explosionsschutzdokument
    Bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische im Explosionsschutzdokument besonders ausweisen. Dies ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung, wonach der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung auch feststellen muss, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten zu Explosionsgefährdungen führen können. Auch die Betriebssicherheitsverordnung nimmt Bezug auf das Explosionsschutzdokument. Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen:

    • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
    • das Explosionsschutzkonzept,
    • ob und welche Bereiche in Explosionsschutzzonen eingeteilt wurden,
    • für welche Bereiche besondere Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden,
    • wie die Zusammenarbeit verschiedener Firmen geregelt ist und
    • welche Überprüfungen technischer Schutzmaßnahmen und welche Prüfungen zum Explosionsschutz durchzuführen sind.

Die Form des Explosionsschutzdokumentes ist nicht vorgeschrieben. Es können alle relevanten Dokumente hinzugefügt werden, die zur Bewertung einer Explosionsgefahr nützlich sind: Gefahrstoffkataster, Liste explosionsgeschützter Geräte, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Alarm- und Gefahrenabwehrplan.

F wie ...

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi)
    Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) Unternehmen oder Behörden ab einem Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Die Abkürzung in Deutschland lautet SiFa. Je nach Berufsgenossenschaft und Gewerbe werden wegen der begrifflichen Überschneidung mit den Sicherheitsfachkräften des Bewachungsgewerbes (§34a Gewerbeordnung) und der „Sicherheitsfachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit“ auch die Abkürzungen FASi (auf die auch in diesem Artikel zurückgegriffen wird) und gelegentlich FAS verwendet.
    Zentrale Aufgabe der FASi ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ zu beraten und zu unterstützen.

 

  • Feuerlöscher
    Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein– und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

G wie ...

  • Gefährdungsbeurteilung (GBU)
    Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.
    Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert u. a. auf § 5, 6 Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1989 und 1992), § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Gefahrstoffverordnung, §§ 89, 90 Betriebsverfassungsgesetz. In Österreich haben Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen (§ 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).

H wie ...

  • Handlungsschritte
    Ein Aktionsplan listet einzelne erforderliche Handlungsschritte zur Erreichung von Zielen auf. Das Ablaufdiagramm der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz besteht als Handlungskreislauf von 7 Handlungsschritten (Analyse, Beurteilung, Setzen von Zielen, Entwicklung von Lösungsalternativen, Auswahl der Lösung, Durch- und Umsetzung der Lösung sowie der Wirkungskontrolle).

I wie ...

  • Individuelle Leistungsvoraussetzungen des Menschen
    Individuelle Leistungsvoraussetzungen sind die Gesamtheit der individuellen Merkmale der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit sowie der physischen und psychischen Leistungsbereitschaft eines Menschen.

 

  • Ionisierende Strahlung
    Ionisierende Strahlung
    ist eine Bezeichnung für jede Teilchen- oder elektromagnetische Strahlung, die in der Lage ist, Elektronen aus Atomen oder Molekülen zu entfernen (meist durch Stoßprozesse), sodass positiv geladene Ionen oder Molekülreste zurückbleiben (Ionisation). Manche ionisierenden Strahlungen gehen von radioaktiven Stoffen aus. Für sie wird umgangssprachlich manchmal die verkürzte Bezeichnung radioaktive Strahlung

 

  • Instandhaltung
    Die Instandhaltung von technischen Systemen, Bauelementen, Geräten und Betriebsmitteln soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wiederhergestellt wird.

 

  • ISO 45001
    Die ISO 45001 ist eine durch die Internationale Organisation für Normung (ISO) bisher noch unveröffentlichte Norm und beschreibt die Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme sowie eine Anleitung zur Umsetzung. Sie wird voraussichtlich März 2018 veröffentlicht und somit den Namen ISO 45001:2018 tragen.
    1999 wurde die BS OHSAS 18001 von der British Standards Institution (BSI) entwickelt und 2007 revidiert. Die BS OHSAS 18001 gilt mittlerweile als internationaler Standard, nach dem sich zahlreiche Unternehmen und Organisationen zertifizieren ließen, um den Nachweis zu erbringen, in Besitz eines wirksamen und effektiven Arbeitsschutzmanagementsystems zu sein. Die Umstellung zu ISO 45001 führt zum ersten Mal den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement zusammen.

J wie ...

  • Jahresarbeitszeit
    Die Jahresarbeitszeit variiert durch Erholungsurlaub, Ausgleichs-Freizeitregelungen, saisonale Arbeitszeitschwankungen oder Jahresarbeitszeitverträge.

K wie ...

  • Klima-Basisgrößen
    Die klimatische Situation wird durch mehrere Klima-Basisgrößen Die wichtigsten Klima-Basisgrößen sind Lufttemperatur, Luftfeuchte, uftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung.

 

  • Kohlenstoffdioxidlöscher (CO2-Löscher)
    Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind sogenannte „Gaslöscher“, bei denen das Löschmittel (Kohlenstoffdioxid, CO2) gleichzeitig das Treibmittel ist.
    In Kohlenstoffdioxidlöschern, oft auch „Kohlensäurelöscher“ genannt, dient als Löschmittel Kohlenstoffdioxid, das den brennenden Stoff abkühlt und den Luftzutritt verhindert. Kohlenstoffdioxid ist schwerer als Luft. Es kann daher beim Einsatz in tiefgelegenen Räumen zu einer Verdrängung der Raumluft und zur Erstickungsgefahr kommen.

 

  • Konformitätserklärung
    Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller, Händler) für ein Produkt, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist. Die Spezifizierung der Eigenschaften erfolgt in der Regel durch die Angabe von Normen, die das Objekt einhält.
    Definition nach der Internationalen Norm ISO/IEC 17000: „(Konformitäts-)Erklärung: Erstellen einer Bestätigung (Bestätigung = Konformitätsaussage auf der Grundlage einer Entscheidung, die der Bewertung folgt, dass die Erfüllung festgelegter Anforderungen dargelegt wurde) durch den Anbieter.
    Der Gegenstand einer Konformitätserklärung ist nicht eingeschränkt. Das heißt, es kann die Konformität von Produkten, Prozessen, Personen, Stellen, Managementsystemen erklärt werden.

L wie ...

  • Ladungssicherung
    Ladungssicherung bezeichnet das Sichern von Ladungen (Frachtgütern) im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr gegen die beim Transport auftretenden physikalischen Bewegungskräfte und gilt der Transportsicherheit. Diese Kräfte treten z. B. im Straßentransport beim Beschleunigen nach hinten, beim Bremsen in Fahrtrichtung (Trägheit der Masse), beim Durchfahren von Kurven zu den Seiten (Zentrifugalkraft Zentripetalkraft) und auf unebenen Straßen vertikal auf (Gravitation). Ungenügend oder falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung führt oft zu einer Ladungsverschiebung.
    Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader.
    Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff.) zu beachten.

 

 

  • Laser-Klassen
    Lasergeräte werden entsprechend der schädlichen biologischen Wirkung von Laserstrahlung in Klassen eingeteilt. Maßgeblich für die nationalen und internationalen Laserklassen ist dabei die Definition von Grenzwerten, bei denen keine Schädigung zu erwarten ist. Neben der amerikanischen ANSI-Norm gibt die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection Grenzwerte im Spektralbereich zwischen 400 und 1400 nm heraus.
    Entsprechend der Gefährlichkeit für den Menschen sind die Laser in Geräteklassen eingeteilt. Die Klassifizierung nach DIN EN 60825-1 erfolgt vom Hersteller. (Die alte Klassifizierung nach DIN VDE 0837 (→ unten) darf für neue Laser nicht mehr verwendet werden.). Klassifizierungen von 1 bis 4.

 

  • Laserschutzbeauftragter
    Nach § 5 der im Juli 2010 erlassenen und im November 2016 novellierten deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) haben Arbeitgeber die Pflicht, falls sie nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten mit Fachkenntnissen schriftlich zu bestellen.
    Die Fachkenntnisse sind durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten (OStrV § 5 Absatz 2).

 

  • Lockout-Tagout (LOTO)
    Wartungssicherungen (engl. Lockout-Tagout, LOTO) sind technische Einrichtungen, die Stellglieder einer technischen Anlage, also Schalter, Sperr- oder Kugelhähne usw., in einer bestimmten Position fixieren.[1] Sie werden zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder unbeabsichtigtem Einschalten beispielsweise während eines Wartungsvorgangs verwendet.
    Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA), eine Abteilung des Arbeitsministeriums der USA (Department of Labor, DoL) aber auch das Workers Compensation Board of British Columbia, einer kanadischen Arbeitsschutzorganisation beschreiben die Notwendigkeit anhand von Beispielen:

    • Ein automatisches Dampfventil löst aus und verbrüht Arbeiter, die eine Reparatur durchführen.
    • Ein blockiertes Fördersystem löst sich plötzlich und tötet einen Arbeiter bei dem Versuch, die Blockade zu lösen.
    • Ein gelöstes Kabel versetzt einem Arbeiter einen elektrischen Schlag, während er das Gerät repariert.
    • Ein Arbeiter legt eine Anlage still und versucht eine abgesprungene Kette wieder aufzulegen. Ein anderer Arbeiter setzt die Anlage wieder in Gang und tötet den ersten dadurch.

Solche Beispiele begründen die Notwendigkeit von Routinen und technischen Einrichtungen, die solche Vorfälle verhindern helfen oder gar unmöglich machen.

 

  • LUX (Einheit)
    Das Lux ist die SI-Einheit der Beleuchtungsstärke.
    Die Beleuchtungsstärke auf einer beleuchteten Fläche gibt an, welcher Lichtstrom (gemessen in Lumen, lm) auf eine Flächeneinheit (gemessen in Quadratmetern, m2) fällt. Ihre SI-Einheit ist daher Lumen durch Quadratmeter (lm/m2). Diese abgeleitete Einheit trägt auch den Namen Lux, ihr Einheitenzeichen ist lx. Der Name leitet sich von der lateinischen Bezeichnung lux für Licht ab.

M wie ...

  • Minimierungsprinzip im Strahlenschutz
    Das Minimierungsprinzip im Strahlenschutz gibt zwingend vor, jede unvermeidbare Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

N wie ...

  • Nennbeleuchtungsstärke
    Die DIN-Norm DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichem Licht ist eine DIN-Normenreihe, die sich mit den Anforderungen an künstliche Beleuchtungen in verschiedenen Bereichen beschäftigt.
    Die Normenreihe wird zurzeit schrittweise durch Europäische Normen wie etwa EN 12464 abgelöst. In den genannten Normen werden jeweils unterschiedliche Werte für unterschiedliche Räume/Arbeitssituationen in der Einheit EN [lux] (Nennbeleuchtungsstärke) angegeben (z.B. Lagerräume für gleichartiges oder gleichgroßes Lagergut 50 lux, Pausen- und Liegeräume 100 lux und allgemeine Büroräume 500 lux).
    Der Begriff der Nennbeleuchtungsstärke wurde früher in den nationalen Beleuchtungsnormen verwendet. Er war definiert als mittlere Beleuchtungsstärke im eingerichteten Raum bezogen auf einen mittleren Alterungszustand der Anlage. Für den Neuwert (Anfangswert) wurde die Nennbeleuchtungsstärke mit dem Planungsfaktor 1,25 multipliziert. Heute wird der Rückgang der Beleuchtungsstärke durch Alterung und Verschmutzung der Lichtquellen, Leuchten sowie der Wände und Decken im Raum mit dem Wartungsfaktor berücksichtigt. Die in DIN EN-Normen angegebenen Werte der Beleuchtungsstärke sind Wartungswerte.

O wie ...

  • OHSAS 18801
    OHSAS 18001 (Occupational Health- and Safety Assessment Series)
    ist bisher nur in Großbritannien und Polen eine Norm, wird aber schon in vielen Ländern als Zertifizierungsgrundlage für Managementsysteme zum Arbeitsschutz (AMS) verwendet. Die Struktur von OHSAS 18001 orientiert sich eng an den Normen ISO 9001 und ISO 14001. Somit eignet sich der Standard zur Anwendung als Teil eines integrierten Managementsystems.
    BS OHSAS 18001 beruht auf dem englischen Standard BS 8800:1996. Es gibt eine laufende Diskussion, ob dieser Standard als international gültige Norm verabschiedet werden soll. In Arbeit ist die Norm ISO 45001 als möglicher Nachfolger des BS OHSAS 18001.
    Faktisch sehen sich heute schon viele Unternehmen dem Druck ihrer Kunden ausgesetzt, sich nach OHSAS 18001 (oft zusammen mit ISO 14001 für das Umweltmanagement und ISO 50001 für das Energiemanagement) zertifizieren zu lassen, obwohl der Standard keine internationale Norm ist. Damit können diese Kunden formal nachweisen, dass ihre Zulieferer sozial verantwortliche Unternehmen
    Im Standard gibt es einen eigenen Abschnitt zur „Mitbestimmung und Beratung“. In Deutschland nehmen an den Zertifizierungsaudits auch die Arbeitnehmervertreter teil, die dafür eine geeignete Weiterbildung benötigen. Hinsichtlich der Beteiligung von Arbeitnehmervertretern an Audits muss sich die Vertraulichkeit des Audits den Informations- und Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmervertretung unterordnen.

 

  • Organisationsverschulden
    Organisationsverschulden ist im Deliktsrecht die Haftung wegen der Verletzung von Organisationspflichten oder wegen Nichterfüllung rechtlicher Anforderungen an betriebliche organisatorische Maßnahmen. Damit wird das Verschulden in Organisationen nicht unbedingt der handelnden Person In den typischen Anwendungsfällen wird damit ein organisationsbedingter Fehler eines Arbeitnehmers dem Arbeitgeber angelastet.

P wie ...

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können.

 

  • Psychische Belastungen (Psychische Gefährdungsbeurteilung)
    Wesentliche Neuerung bei der Einführung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) war die Gefährdungsbeurteilung (5). Sie ist eine „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ und nicht eine Beurteilung der Resilienz des einzelnen Mitarbeiters. Neben klassischen Gefährdungsarten wie „physikalische, chemische und biologische Einwirkungen“ sind auch Gefährdungen zu beurteilen, die sich aus „der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirken“ und „unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten“ ergeben (§ 5).
    Mit Änderung vom Oktober 2013 sind in der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 Nr.6).

Q wie ...

R wie ...

  • Risiko
    Das Risiko im Bereich der Arbeitssicherheit bezeichnet die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten, negativen Ereignisses, bzw. die Schwierigkeit einer bestimmten Tätigkeit.

 

  • Restrisiko
    Das Restrisiko beschreibt die Gefahren eines Systems trotz durchgeführter Maßnahmen zur Minderung eines Risikos. So definiert EN ISO 12100 das Restrisiko als das Risiko, das verbleibt, nachdem Schutzmassnahmen getroffen wurden. Es besteht aus einem abschätzbaren und einem unbekannten Anteil.

 

  • Risikoabschätzung/Risikoanalyse
    Die Risikoanalyse (englisch [threat and] risk assessment) ist die systematische Analyse zur Identifikation und Bewertung von Risiken und findet Anwendung in technischen Systemen, Finanz-, Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen sowie Organisationen.

 

  • Risikobewertung
    Unter Risikobewertung versteht man die Feststellung, ob das Risiko nach durchgeführter Risikoanalyse kleiner als das Grenzrisiko (höchstes akzeptables Risiko) ist und die Entscheidung, ob unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer, ökologischer und ökonomischer Konsequenzen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Beherrschung des Risikos erforderlich sind. Auf der Grundlage der Risikoanalyse ist zu entscheiden, ob das Risiko vertretbar ist oder nicht.

S wie ...

  • Sicherheitsingenieur
    Sicherheitsingenieur darf sich nennen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt. Die erforderliche Fachkunde kann über ein Studium oder über staatliche oder berufsgenossenschaftliche Ausbildungslehrgänge oder solche die staatlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannt sind, erworben werden.
    Aufgaben des Sicherheitsingenieurs:

    • Beratung der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhügung verantwortlichen Personen
    • Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen
    • Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes
    • Hinwirken auf sicherheitsorientiertes Verhalten aller Betriebsangehören (Arbeitssicherheit)

 

  • Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA
    Die Schweizerische Unfallversicherung Suva ist der grösste Unfallversicherer der Schweiz. Die selbständige Unternehmung des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Luzern versichert rund 2,0 Millionen Berufstätige gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Freizeitunfälle. Ebenso können sich Selbständige mit der Unternehmerversicherung gegen die Folgen von Unfällen absichern.Die drei Kerngeschäfte der Suva sind Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Für die Rehabilitation besitzt die Suva eigene Kliniken in Bellikon und Sion. Die Suva wird von ihren Sozialpartnern geführt. Sie ist selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Ertragsüberschüsse in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die sozialpartnerschaftliche Zusammensetzung des Verwaltungsrats Suva-Rat aus 16 Arbeitgeber-, 16 Arbeitnehmer- und 8 Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen und garantiert den solidarischen Charakter der Gesellschaft. In Artikel 66 UVG (Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung) ist definiert, welche Betriebe und Verwaltungen obligatorisch versichert sind.

T wie ...

  • Temperaturklassen
    Die Temperaturklassen T 1 bis T 6 geben den Zusammenhang zwischen höchst zulässiger Betriebstemperatur und Zündtemperatur des verwendeten Stoffes in sechs Stufen an. Die Zündtemperaturen von brennbaren Gasen und Dämpfen erfordern das Einhalten maximaler Oberflächentemperaturen, z. B. bei elektrischen Betriebsmitteln.
    [weitere Definition siehe DIN/VDE 0165 ,Teil 1 (entspricht IEC 60079-14)]

 

  • Toxisch
    Toxisch bezeichnet die giftige Eigenschaft eines Stoffes und dessen Einwirkung auf ein bestimmtes biologisches System

U wie ...

  • Unfallschwerpunkt
    Ein Unfallschwerpunkt ist bereits die erste Wiederholung mindestens zweier Merkmale in einem Unfall, die durch Maßnahmen bekämpft werden können.

V wie ...

  • Verletzungsbewirkender Faktor
    Der verletzungsbewirkende Faktor ist die Gefahrenquelle, die zur Verletzung (Unfall) führen kann. Beispiele: Mechanische Faktoren, heiße Oberflächen, Funkenflug.

 

  • Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
    Der Verein Deutscher Ingenieure ist ein deutscher technisch-wissenschaftlicher Verein. Die Abkürzung wird in der öffentlichen Wahrnehmung hauptsächlich mit dem VDI e. V. assoziiert, weshalb im Folgenden mit dem Begriff VDI zumeist der eingetragene Verein VDI e. V. gemeint ist, soweit nicht anders bezeichnet.

 

W wie ...

  • Wartung
    Als Wartung werden gemäß DIN 31051 (Stand 2003) Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit verstanden. Sie wird während der Nutzung eines Objekts angewandt. Die Wartung wird nach technischen Regeln oder einer Herstellervorschrift durchgeführt (zum Beispiel nach einer bestimmten Laufleistung oder Zeitdauer, dem Wartungsintervall). Damit wird im Rahmen der Kaufentscheidung bereits der Umfang der Wartung (und damit deren Betriebskosten) festgelegt. Zu unterscheiden ist die Instandhaltung. Wartung ist – wie Instandsetzung und Inspektion – Bestandteil der Instandhaltung. Diese kann in Art und Umfang vom Betreiber/Instandhalter nach seinen Vorgaben gestaltet werden.

 

  • Wartungssicherung
    Wartungssicherungen (engl. Lockout-Tagout, LOTO) sind technische Einrichtungen, die Stellglieder einer technischen Anlage, also Schalter, Sperr- oder Kugelhähne usw., in einer bestimmten Position fixieren.[1] Sie werden zum Schutz vor unbefugtem Zugriff oder unbeabsichtigtem Einschalten beispielsweise während eines Wartungsvorgangs verwendet.
    Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA), eine Abteilung des Arbeitsministeriums der USA (Department of Labor, DoL) aber auch das Workers Compensation Board of British Columbia, einer kanadischen Arbeitsschutzorganisation beschreiben die Notwendigkeit anhand von Beispielen:

    • Ein automatisches Dampfventil löst aus und verbrüht Arbeiter, die eine Reparatur durchführen.
    • Ein blockiertes Fördersystem löst sich plötzlich und tötet einen Arbeiter bei dem Versuch, die Blockade zu lösen.
    • Ein gelöstes Kabel versetzt einem Arbeiter einen elektrischen Schlag, während er das Gerät repariert.
    • Ein Arbeiter legt eine Anlage still und versucht eine abgesprungene Kette wieder aufzulegen. Ein anderer Arbeiter setzt die Anlage wieder in Gang und tötet den ersten dadurch.

Solche Beispiele begründen die Notwendigkeit von Routinen und technischen Einrichtungen, die solche Vorfälle verhindern helfen oder gar unmöglich machen.

X wie ...

  • X-Ray (Röntgenstrahlung)
    Röntgenstrahlung bezeichnet elektromagnetische Wellen mit Energien zwischen 5 keV und einigen hundert keV, entsprechend Wellenlängen zwischen 250·10−12 m (250 Pikometer) und wenigen 10−12 m. Röntgenstrahlen liegen im elektromagnetischen Spektrum zwischen dem ultravioletten Licht und der Gammastrahlung, mit der sie sich teilweise überschneiden. Die Röntgenstrahlung wurde am 8. November 1895 von Wilhelm Conrad Röntgen entdeckt und trägt ihren Namen im deutschsprachigen sowie fast im gesamten mittel- und osteuropäischen Raum zu seinen Ehren. In anderen Sprachräumen wird sie häufig mit dem von Röntgen ursprünglich selbst verwendeten Begriff X-Strahlen (X-Ray) bezeichnet. Röntgenstrahlung ist eine ionisierende Strahlung.

Y wie ...

  • γ-Strahlung (Gammastrahlung)
    Gammastrahlung – auch ​ɣ-Strahlung geschrieben – im engeren Sinne ist eine besonders durchdringende elektromagnetische Strahlung, die bei spontanen Umwandlungen („Zerfall“) der Atomkerne vieler natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter radioaktiver Nuklide

Z wie ...

  • Zeitüberschreitung Arbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Zudem enthält es Schutzvorschriften zur Nachtarbeit. Das Gesetz ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    Das Arbeitszeitgesetz dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993 und der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in nationales deutsches Recht. Vor dem Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes war die Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland in der Arbeitszeitordnung (AZO), sowie in mehreren Spezialgesetzen geregelt.
    Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG).
    Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Im Einzelfall sind vertragliche Änderungen möglich. Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (Zeitüberschreitung). Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbZG innerhalb eines Monats hergestellt werden.